Allgemeine Geschäftsbedigungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme (Online und Präsenz) von Lehrgängen und Webinaren bei der Yoga and Pole Art Academy, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§2 Fernunterrichtsvertrag (gilt nur für Fernlehrgänge!)
(1) Im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wird mit dem Vertragspartner ein Fernunterrichtsvertrag in Textform geschlossen.
(2) Dieser regelt beziehungsweise beinhaltet gemeinsam mit diesen AGB folgende Aspekte:
- die Art und Geltung des Lehrgangabschlusses
- den Ort, Dauer und Häufigkeit des begleitenden Unterrichts
- Lieferung des Lernmaterials
- Zulassungsvoraussetzung für die externe Prüfung
- Die Identität des Veranstalters und Geschäftsanschrift
- Gesamtpreis einschließlich aller Steuern
- Anderweitige Kosten
- Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 FernUSG
- Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen des Vertrags
- Gerichtsstandreglung
(3) Die genaueren Informationen zu finden sich auf der Informationsseite des jeweiligen Lehrgangs und in diesen AGB (Kündigungsreglung, Lieferung des Fernmaterials, Zahlungs-Liefer- und Leistungsbedingungen und Gerichtsstandreglung).
(4) Der Fernunterrichtsvertrag wird nach der Anmeldung nochmal als PDF an den Teilnehmenden versendet.
§ 2 Vertragsschluss, Verfügbarkeit der Kurse
(1) Die angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können vom Anbieter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.
(2) Obwohl der Anbieter bestrebt ist, die regelmäßige Verfügbarkeit der Lehrgänge sicherzustellen, kann er nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse bereitgestellt werden können. Sollte der Anbieter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann der Anbieter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falles wird der Anbieter den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
(3) Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung stellt ein an den Anbieter gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten Lehrgang / Webinar unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch den Anbieter. Die Bestellung erfolgt über das auf der Website (www.yogaandpoleartacademy.de) bereitgestellte Online Shop System. Die Ausbildung oder das Webinar kann in den Warenkorb gelegt werden und im Anschluss auch bezahlt werden.
(4) Der Anbieter nimmt das Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kauf bzw. die Bestellung im Online-Shop abgewickelt wurde.
(5) Für manche Ausbildungen ist ein Tätigkeitsnachweis notwendig, dieser ist an [email protected] innerhalb von 14 Tage zu versenden.
(6) Der Beginn der Ausbildung oder des Webinars ist auf der Homepage www.yogaandpoleartacademy.de zu entnehmen.
§ 3 Zugang zu dem Lehrmaterial und Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Zugang zu dem Lehrmaterial erfolgt nach Erhalt und Prüfung der Anmeldung. Der Vertragspartner erhält eine Bestätigungsmail, wenn die Unterlagen stimmig sind und die Zahlung eingegangen ist. Darin folgen weitere Instruktionen und das Lehrmaterial bereits als E-Book. Bei Fernlehrgängen wird das Lehrmaterial nach Anmeldeschluss an alle Teilnehmer auch nochmal in einer Print Version verschickt.
(2) Bei Missbrauch oder Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Vertragspartner von dem Lehrgang auszuschließen.
(3) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
(4) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, bei sich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der benötigten Verbindungsgeschwindigkeit, einer aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies, und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Anbieter wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.
(5) Im Fall der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Anbieter, obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch den Anbieter, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen (zum Beispiel durch ein Browserupdate).
§ 4 Leistungsumfang, Nutzungsbeschränkungen, Änderungsbefugnis des Anbieters
(1) Die Lehrgänge haben eine unterschiedliche Anzahl von Online-Live Präsenz Veranstaltungen. Diese werden aufgezeichnet und können bei Bedarf auch nachgeholt werden oder nochmals angeschaut werden. Der Vertragspartner erhält hierzu nach der ersten Online Lektion den Zugang zu den zukünftigen Aufzeichnungen.
(2) Die Lehrgänge haben eine unterschiedliche Anzahl von Präsenz Veranstaltungen. Das praktische Wochenende findet in 53783 Eitorf in einem angemieteten Raum statt. Genaue Angaben zum Ort und Raum erfolgen in den Online Lektionen. Der Vertragspartner muss sich um Anreise, Unterkunft und Verpflegung sowie Abreise selbst kümmern.
(3) Während der Präsenzveranstaltungen der Fernlehrgänge können auf Wunsch Video Aufzeichnungen von einzelnen Übungen und Tricks gemacht vom Vertragspartner gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist die klare Kommunikation seitens des Dozenten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte der Lehrgänge zu verändern, einzuschränken oder auszutauschen sowie einzelne Module im Lehrbrief hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.
(4) Aussagen und Erläuterungen zu den Lehrgängen in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
§ 5 Nutzungsrechte, Nutzungszeitraum, Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch
(1) Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrags sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Lehrgang.
(2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Lehrgangsmaterialien (E-Book) sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Aufzeichnungen auf einem dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken.
(3) Das Teilnahmerecht ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.
(4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalten, Videos oder Dokumenten, ist unzulässig.
(5) Es ist nicht zulässig, Elemente der zu den Kursen gehörigen Angebote zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrieval-Systemen abzuspeichern.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren (z.b. auf das E-Book oder Aufzeichnungen) einzurichten.
(7) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(8) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.
§ 6 Rechte des Anbieters
(1) Die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mithilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Anbieter vorbehalten.
(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.
(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Anbieters oder des Nutzungsrechtsgebers dienende Merkmale oder einzelne Elemente davon dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
§ 7 Vergütung, Anpassung der Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Vertragspartner für die Teilnahme an einem Kurs zu leistende Vergütung ist in der Lehrgangsbeschreibung festgelegt.
(2) Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs ist jeweils im Voraus zu leisten. Ausgenommen sind Ratenzahler. In beiden Fällen müssen vor Prüfungsbeginn alle Zahlungen vollständig geleistet sein.
(3) Prüfungskosten entstehen bei der ersten Prüfung nicht. Weitere Informationen zur Prüfungen, Prüfungswiederholungen und Kosten sind aus der Prüfungsordnung zu entnehmen.
(4) Kommt der Kunde länger als 14 Tage mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wird der gesamte Restbetrag auf einmal fällig.
§ 8 Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen
(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Lehrgang nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von § 4 Absatz 1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden dem Anbieter unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.
(3) Der Anbieter behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist.
(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Nummer 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Lehrgänge nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dem Anbieter sind bislang keine solche Rechte bekannt.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Lehrgänge für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.
(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehendem § 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
§ 9 Lieferung und Versand
(1) Der Anbieter trägt die Kosten für unversicherten Versand. Sofern Teillieferungen vom Anbieter durchgeführt werden, trägt dieser die zusätzlichen Versandkosten (ebenfalls unversichert).
(2) Der Anbieter trägt die Kosten für versicherten Versand. Sofern Teillieferungen vom Anbieter durchgeführt werden, trägt dieser die zusätzlichen Versandkosten.
(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb der EU mit der Deutschen Post und/oder DHL/Hermes. In andere Länder wahlweise mit der Deutschen Post oder deren Partnern DHL oder Hermes.
(4) Der Anbieter versendet das gedruckte Lehrmaterial, innerhalb einer Woche nach Anmeldeschluss der Ausbildung. Voraussetzung dafür ist der Zahlungseingang.
(5) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Importbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in den verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf doppelten Kaufwert beschränkt.
(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist des Anbieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung der Anbieter eine Garantie übernommen hat, und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Absatz 2 genannten Fälle gegeben ist.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 erster Halbsatz BGB wird ausgeschlossen.
(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Beendigung von Verträgen, Rücktritt, Kündigung, Stornokosten
(1) Der vereinbarte Fernlehrgang hat eine feste Laufzeit. Diese ist in der jeweiligen Beschreibung zu entnehmen. Webinare finden an festgelegten Terminen statt und sind danach beendet.
(2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sofort die Zugänge (Online Aufzeichnungen und Zugriff auf E – Book) des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren.
(4) Jede Kündigung hat in Textform, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen.
(5) Im Falle von einer Kündigung einer Ausbildung werden keine Zahlungen erstattet.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Nebenabreden, Schriftform
(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Für Kaufleute und Personen ist das Gericht für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Bezirk des Teilnehmenden in dessen er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.